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Bedingungen der Spende
Ein legales, transparentes Verfahren, das für den Begünstigten kostenlos ist.
Eine Nachricht unseres Rechtsteams
Ein sicherer Rahmen
für Vertrauen und rechtliche Klarheit
Sehr geehrte/r Interessent/in,
wir schreiben Ihnen im Namen unserer Mandantin,
Frau DIAS MARTINS DE JESUS MANUELA DA CONCECÃO.
Gemeinsam mit ihren Rechtsvertretern wurde ein Verfahren entwickelt,
um sicherzustellen, dass ihre Wünsche bezüglich dieser Zuwendung
transparent, rechtssicher und geordnet umgesetzt werden.
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Um als Begünstigte anerkannt zu werden, ist es erforderlich, Ihre Identität und Ihre Absichten offiziell zu bestätigen. Dieser Prozess mündet in die Erstellung einer notariell beglaubigten Vollmacht, welche als rechtlicher Nachweis Ihrer Berechtigung dient.
Nach Erhalt, Unterzeichnung und Rücksendung dieses Dokuments erfolgt unsere abschließende juristische Bestätigung. Unmittelbar danach werden wir Sie mit der Bank in Verbindung setzen, welche die Überweisung von 850.000 € auf Ihr Konto veranlasst.
Rechtliche Klarheit schafft Vertrauen — und Vertrauen ermöglicht Umsetzung.
Wir bitten Sie, die Anweisungen sorgfältig zu befolgen, damit der Ablauf schnell und reibungslos erfolgen kann. Ihre Kooperation trägt wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung dieses Verfahrens bei.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Kooperation und Sorgfalt.
Offizielle Bühnen
1. Datenübertragung
Kostenlos, nur wahrheitsgemäße Informationen.
2. Notariell beglaubigte Vollmacht
Dokument, das Sie als Begünstigten ausweist.
3. Gerichtliche Bestätigung
Das Gericht bestätigt den Ablauf.
4. Banküberweisung
Die Bank überweist die 850.000 € auf Ihr Konto.
Rechtsanwalt – Mitglied der Berner Anwaltskammer Nr. 568 8742
Obligations du bénéficiaire
- Sie müssen über 18 Jahre alt sein und die Spende schriftlich annehmen.
- Unterzeichnen Sie die notariell beglaubigte Vollmacht vor einem Notar ohne jegliche Änderungen.
- Verpflichten Sie sich, das Geld für wohltätige Projekte (Waisen, Straßenkinder, Kirche) zu verwenden.
- Die Gelder dürfen nicht für illegale Aktivitäten, Glücksspiel oder Aktienmarktspekulationen verwendet werden.
- Senden Sie drei Jahre lang jährlich einen fotografischen Bericht über die Verwendung der Gelder.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Die Leitung des Verwaltungsausschusses übernimmt Frau DIAS MARTINS DE JESUS MANUELA DA CONCECÃO.
Aufrichtig,
Anwaltskanzlei JOAKIM & Rudolf
in Bern (Schweiz) und Berlin (Deutschland)